kommen aus den nachstehenden Medienbereichen:
alle Geschäftsfelder und die gesamte Umsatzbandbreite der Medien- und Werbebranche ab – von A bis Z.
Bei überfälligen Forderungen leiten wir zunächst eine sehr sachliche Eskalation ein, um die Maßnahmen so lange stufenweise zu intensivieren, bis ein Ergebnis vorliegt. Der Schuldner erkennt dabei immer: AZ ist vom Fach!
Das gewährleisten wir gegenüber privaten wie gewerblichen Kunden, die folgende Leistungen trotz mehrfacher Mahnungen nicht bezahlt haben:
Anpassung des Basiszinssatzes
Der Basiszinssatz für Verzugszinsen beträgt seit dem 01.07.2009 nunmehr 0,12%. Der Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB beträgt demzufolge bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung 5,12% bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 8,12%.
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen
Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2005 erneut die Pfändungsfreigrenzen erhöht ... mehr
Kostenlose Online-Datenbank
Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen stellt eine Online-Datenbank mit den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen des Bundes und aller Länder kostenfrei zur Verfügung.