Vielen Dank für Ihr Interesse. Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Gebühren- und Leistungsangebot auf dem Postweg zu. Das Angebot basiert auf Ihrer individueller Forderungsstruktur. Daher ist es erforderlich, dass wir von Ihnen einige diesbezügliche Angaben und ein grobes Mengengerüst erhalten.
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Anpassung des Basiszinssatzes
Der Basiszinssatz für Verzugszinsen beträgt seit dem 01.07.2009 nunmehr 0,12%. Der Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB beträgt demzufolge bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung 5,12% bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 8,12%.
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen
Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2005 erneut die Pfändungsfreigrenzen erhöht ... mehr
Kostenlose Online-Datenbank
Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen stellt eine Online-Datenbank mit den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen des Bundes und aller Länder kostenfrei zur Verfügung.