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Die Kunden unseres Unternehmens

kommen aus den nachstehenden Medienbereichen:

  • Verlagshäuser
  • Fernseh- und Rundfunkanstalten bzw. Fernseh- und > Rundfunksender
  • Unternehmen für Außen- und Verkehrsmittelwerbung
  • Media-Agenturen
  • Telefon- und Adressbuchverlage

AZ Inkasso deckt als Fachinkasso

alle Geschäftsfelder und die gesamte Umsatzbandbreite der Medien- und Werbebranche ab – von A bis Z.

Bei überfälligen Forderungen leiten wir zunächst eine sehr sachliche Eskalation ein, um die Maßnahmen so lange stufenweise zu intensivieren, bis ein Ergebnis vorliegt. Der Schuldner erkennt dabei immer: AZ ist vom Fach!

Das gewährleisten wir gegenüber privaten wie gewerblichen Kunden, die folgende Leistungen trotz mehrfacher Mahnungen nicht bezahlt haben:

  • Anzeigen, Beilagen und Beihefter
  • Plakat- und Verkehrsmittelanschläge
  • Standard- und Sonderwerbeformen im Internet
  • TV- und Radiospots
  • Verlags- und WBZ-Abonnements (Masseninkasso)

Aktuelles

Anpassung des Basiszinssatzes
Der Basiszinssatz für Verzugszinsen beträgt seit dem 01.07.2009 nunmehr 0,12%. Der Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB beträgt demzufolge bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung 5,12% bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 8,12%.

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen
Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2005 erneut die Pfändungsfreigrenzen erhöht ... mehr

Kostenlose Online-Datenbank
Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen stellt eine Online-Datenbank mit den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen des Bundes und aller Länder kostenfrei zur Verfügung.