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Aktuelles
Anpassung des Basiszinssatzes Der Basiszinssatz für Verzugszinsen beträgt seit dem 01.07.2009 nunmehr 0,12%. Der Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB beträgt demzufolge bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung 5,12% bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung 8,12%.
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2005 erneut die Pfändungsfreigrenzen erhöht ... mehr
Kostenlose Online-Datenbank Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen stellt eine Online-Datenbank mit den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen des Bundes und aller Länder kostenfrei zur Verfügung.